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Ein Angebot ist prinzipiell der „Antrag des Verkaufswilligen (Verkäufer), zum
Abschluss eines Kaufvertrages“. Somit gilt jedes Prospekt, jeder Katalog, jede
Postwurfsendung als Angebot.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie noch viele Angebote schreiben werden!
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(c) 2003-2007 FASTCOMP - A. Hanzl KEG
Alle Angaben ohne Gewähr!