Um sich die Vorsteuer von einer Rechnung abziehen zu können, muss die Rechnung bestimmte Merkmale nach dem Umsatzsteuergesetz aufweisen:
Name und Anschrift des liefernden Unternehmers
Name und Anschrift des Kunden
Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der erbrachten Leistung
Tag der Lieferung oder Leistungserbringung
Den anzuwendenden Steuersatz (bei eine Steuerbefreiung ist ein entsprechender Hinweis nötig!)
Der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag
Das Ausstellungsdatum
Eine fortlaufende Nummer
Ihre UID-Nummer
Eine Rechnung unter EUR 150,-- ist eine Kleinbetragsrechnung. Für diese gelten einige Erleichterungen:
Name und Anschrift des liefernden Unternehmens.
Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der erbrachten Leistung.
Tag der Lieferung oder Leistungserbringung.
Entgelt und Steuerbetrag für die Lieferung in einer Summe.
Der angewendete Steuersatz.
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