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Eintrag in das Firmenbuch  
 von BETRIEBSINFO.AT* * * * * 

 

Die meisten Gesellschaften (KEG, OEG, OHG, KG, Ges.m.b.H., AG, ..) entstehen durch Eintragung in das Firmenbuch. Einzelunternehmer, stille Gesellschaften und Gesellschaften b?rgerlichen Rechts sind i.d.R. nicht im Firmenbuch einzutragen! Einzelunternehmer mit Vollkaufmanneigenschaft (Netto-Jahresumsatz gr??er EUR 400.000,-- bzw. bei Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhandel EUR 600.000,--) m?ssen sich jedoch ebenfalls eintragen lassen.

Der entsprechende Antrag muss beim zust?ndigen Firmenbuchgericht eingebracht werden. In Wien ist daf?r das Handelsgericht zust?ndig, in Graz das "Landesgericht f?r Zivilrechtssachen Graz" und in allen anderen F?llen das jeweilige Landesgericht).

Alle Antr?ge an das Firmenbuchgericht m?ssen beglaubigt sein. Die Beglaubigung ist bei jedem Notar oder bei jedem Gericht m?glich. Es gibt kein spezielles Formular f?r Eingaben an das Firmenbuchgericht, jedoch muss meist ein gewisser Mindeststandard an Informationen gegeben sein. Unterschreiben Sie daher den Antrag erst im Rahmen der Beglaubigung und nicht vorher.

Bei Eintragungsantr?ge an das Firmenbuch muss unbedingt auch eine beglaubigte Musterzeichnung der vertretungsbefugten Gesellschafter beiliegen. Der Antrag muss folgende wesentlichen Punkte enthalten:

  • Firmenname

  • Rechtsform

  • Sitz (politische Gemeinde)

  • Gesch?ftsadresse

  • Gesch?ftszweig (max. 40 Stellen)

  • Datum des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages

  • Namen sowie Geburtsdatum s?mtlicher Gesellschafter sowie die Art der Vertretungsbefugnis (bei KEG und KG Gliederung nach Komplement?ren und Kommanditisten)

  • bei Kommanditisten: die H?he der Einlage (nur bei KEG oder KG)

Der beglaubigte Antrag ist zusammen mit den beglaubigten Musterzeichnungsbl?ttern dann beim zust?ndigen Firmenbuchgericht abzugeben. Dies muss nicht mehr pers?nlich erfolgen.

Selbstverst?ndlich nimmt Ihnen ein Notar gerne die notwendige Arbeit ab, wenn Sie die Eingabe selbst vornehmen wollen, so gehen Sie wie folgt vor:

  • Kl?ren Sie die Rechtsform des Unternehmens

  • Formulieren Sie den entsprechenden Antrag, unterschrieben Sie diesen nicht

  • Erstellen Sie die Musterzeichnungsbl?tter, unterzeichnen Sie diese aber nicht

  • Lassen Sie die Unterschriften jeweils vor einem Notar oder vor Gericht beglaubigen (nehmen Sie einen g?ltigen Lichtbildausweis mit).
    Hinweis für Wien: In Wien ist es zwar m?glich gleich beim Handelsgericht auch die Beglaubigungen vornehmen zu lassen, wegen meist gro?en Andrang empfiehlt es sich jedoch die Beglaubigungen bei einem Bezirksgericht oder einem Notar vornehmen zu lassen. Sie k?nnen dann alles bequem per Post an das Handelsgericht senden oder pers?nlich abgeben).

  • Reichen Sie den Antrag zusammen mit den Unterschriften und ev. weiteren Berichten ein.

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