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Eintrag in das Firmenbuch  
 von BETRIEBSINFO.AT* * * * * 

 

Die meisten Gesellschaften (KEG, OEG, OHG, KG, Ges.m.b.H., AG, ..) entstehen durch Eintragung in das Firmenbuch. Einzelunternehmer, stille Gesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind i.d.R. nicht im Firmenbuch einzutragen! Einzelunternehmer mit Vollkaufmanneigenschaft (Netto-Jahresumsatz größer EUR 400.000,-- bzw. bei Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhandel EUR 600.000,--) müssen sich jedoch ebenfalls eintragen lassen.

Der entsprechende Antrag muss beim zuständigen Firmenbuchgericht eingebracht werden. In Wien ist dafür das Handelsgericht zuständig, in Graz das "Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz" und in allen anderen Fällen das jeweilige Landesgericht).

Alle Anträge an das Firmenbuchgericht müssen beglaubigt sein. Die Beglaubigung ist bei jedem Notar oder bei jedem Gericht möglich. Es gibt kein spezielles Formular für Eingaben an das Firmenbuchgericht, jedoch muss meist ein gewisser Mindeststandard an Informationen gegeben sein. Unterschreiben Sie daher den Antrag erst im Rahmen der Beglaubigung und nicht vorher.

Bei Eintragungsanträge an das Firmenbuch muss unbedingt auch eine beglaubigte Musterzeichnung der vertretungsbefugten Gesellschafter beiliegen. Der Antrag muss folgende wesentlichen Punkte enthalten:

  • Firmenname

  • Rechtsform

  • Sitz (politische Gemeinde)

  • Geschäftsadresse

  • Geschäftszweig (max. 40 Stellen)

  • Datum des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages

  • Namen sowie Geburtsdatum sämtlicher Gesellschafter sowie die Art der Vertretungsbefugnis (bei KEG und KG Gliederung nach Komplementären und Kommanditisten)

  • bei Kommanditisten: die Höhe der Einlage (nur bei KEG oder KG)

Der beglaubigte Antrag ist zusammen mit den beglaubigten Musterzeichnungsblättern dann beim zuständigen Firmenbuchgericht abzugeben. Dies muss nicht mehr persönlich erfolgen.

Selbstverständlich nimmt Ihnen ein Notar gerne die notwendige Arbeit ab, wenn Sie die Eingabe selbst vornehmen wollen, so gehen Sie wie folgt vor:

  • Klären Sie die Rechtsform des Unternehmens

  • Formulieren Sie den entsprechenden Antrag, unterschrieben Sie diesen nicht

  • Erstellen Sie die Musterzeichnungsblätter, unterzeichnen Sie diese aber nicht

  • Lassen Sie die Unterschriften jeweils vor einem Notar oder vor Gericht beglaubigen (nehmen Sie einen gültigen Lichtbildausweis mit).
    Hinweis für Wien: In Wien ist es zwar möglich gleich beim Handelsgericht auch die Beglaubigungen vornehmen zu lassen, wegen meist großen Andrang empfiehlt es sich jedoch die Beglaubigungen bei einem Bezirksgericht oder einem Notar vornehmen zu lassen. Sie können dann alles bequem per Post an das Handelsgericht senden oder persönlich abgeben).

  • Reichen Sie den Antrag zusammen mit den Unterschriften und ev. weiteren Berichten ein.

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